- Lieferumfang
Alle Komponenten werden in einem funktionsfähigen Zustand ausgeliefert/übergeben. Eine Einweisung, sowie Hinweise auf zu befolgenden Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen erfolgt am Tag der Übergabe.
- Mietzeit
Die Mietzeit beginnt am mit der Übergabe der Gegenstände und endet mit der Rückgabe.
- Kaution
Eine Kaution wird in bar bei der Übergabe beim Vermieter hinterlegt. Diese ist für jedes Gerät/Werkzeug individuell und ist auf der Internetseite hinterlegt.
Der Mieter erhält diese bei der Rückgabe zurück, sofern die Mietsache nebst Zubehör ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, insbesondere keine Sorgfaltspflichten des Mieters verletzt wurden. Bei einer notwendigen nachträglichen Reinigung durch den Vermieter wird die Kaution zunächst einbehalten und nach Abrechnung anschließend ausgezahlt.
- Rückgabe
Die Mietsachen sind in ordnungsgemäßem Zustand (vollzählig, funktionsfähig und bestmöglich gereinigt) zurückzugeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache ist ausgeschlossen.
- Vertragsverlängerung
Bestrebt die Mietpartei eine Verlängerung des Vertrages, so gelten die zu dem Zeitpunkt der Anfrage der Vertragsverlängerung bestehenden Preise. Die Anfrage hierzu hat auf dem schriftlichen Weg zu erfolgen.
- Entschädigung bei verspäteter Rückgabe
Bei verspäteter, nicht vereinbarter Rückgabe hat der Mieter ein Nutzungsentgelt für jede angefangenen 24 Stunden zu zahlen. Er hat dem Vermieter auch dessen Verzugsschaden zu erstatten, wenn bereits eine Weitervermietung geplant war, die dadurch nicht möglich ist.
- Zahlungsfälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rückgabe der Gegenstände fällig.
- Eigentum
Die Mietsachen sind Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet, jegliche technischen Änderungen und Eingriffe vorzunehmen.
- Pflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu nutzen.
Der Mieter verpflichtet sich, Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer einzuhalten. Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht dem Vermieter zurückgegeben, läuft die Mietgebühr automatisch weiter. Ebenso behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.
- Haftung
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die aufgeführten Sachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Mängel bestehen nicht.
Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
- Versicherung / Schäden
Die Sachen, samt Zubehör, sind nicht versichert. Verursacht der Mieter oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Vermieter zu melden. Schäden oder Verluste an gemieteten Sachen, die durch den Mieter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Abhandengekommenes Equipment ist durch den Mieter zu ersetzen.
- Allgemeines
Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, die gemieteten Gegenstände gemäß Vertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bestandteil des Mietvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rothe Gartenbau. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie sich an diese zu halten.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Berlin.